Termin vereinbaren
Termine in unserer Praxis können telefonisch oder persönlich in der Praxis vereinbart werden.
Wir behandeln Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
In Ausnahmefällen dürfen wir Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr weiterbehandeln, wenn vor der Volljährigkeit bereits eine laufende Anbindung an unsere Praxis bestanden hat.
Zum ersten Mal bei uns?
Dann sollte die Kontaktaufnahme durch die Sorgeberechtigten möglichst persönlich erfolgen.
Ab 16 Jahre können sich Jugendliche auch alleine anmelden.
Bei Ausnahmen – bitte die Vollmacht zur Gesundheitsfürsorge durch entsprechende Dokumente vorlegen (Bsp.: alleiniges Sorgerecht, Vormundschaft, Kinder oder Jugendliche aus Pflegefamilien oder Wohngruppen).
Sie benötigen keine Überweisung.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.